Jugendbildungsgesetz

   Dritter Abschnitt - Art und Umfang der Förderung (§§ 5 - 14)   
   Unterabschnitt 2 - Musikschulen (§§ 9 - 11)   

§ 11
Besondere Förderung

Das Land gewährt nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Zuschüsse zu den Verwaltungskosten des Landesverbandes der Musikschulen sowie zu landeszentral durchgeführten Weiterbildungsveranstaltungen.

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