Kommunalabgabengesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), in Kraft getreten am 01.01.2005 (rückwirkend), 31.03.2005 bzw. 01.10.2005geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) m.W.v. 09.05.2009
Erster TeilAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Abgabensatzungen
§ 3 Anwendung von Bundesrecht
§ 4 Kleinbeträge
§ 5 Gemeindefreie Grundstücke
§ 6 Einschränkung von Grundrechten
§ 7 Abgabenhinterziehung
§ 8 Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
Zweiter Teil
Dritter Teil
Erster Abschnitt
§ 11 Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren
§ 12 Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses
Zweiter AbschnittBenutzungsgebühren (§§ 13 - 19)
Vierter Teil
Erster AbschnittGemeinsame Vorschriften (§§ 20 - 28)
§ 20 Beitragserhebung
§ 21 Beitragsschuldner
§ 22 Eingebrachte Sachen, Rechte, Werk- und Dienstleistungen
§ 23 Anteil des Beitragsberechtigten
§ 24 Grundstücke im Eigentum des Beitragsberechtigten
§ 25 Vorauszahlungen
§ 26 Ablösung
§ 27 Öffentliche Last
§ 28 Stundung bei land- und forstwirtschaftlicher sowie kleingärtnerischer Nutzung
Zweiter AbschnittAnschlussbeiträge (§§ 29 - 32)
§ 29 Beitragserhebung für Einrichtungsteile und für den Ausbau von Einrichtungen, Nacherhebung
§ 30 Beitragsfähige Kosten
§ 31 Beitragsbemessung
§ 32 Entstehung der Beitragsschuld
Dritter AbschnittErschließungsbeiträge (§§ 33 - 41)
§ 33 Erschließungsanlagen
§ 34 Regelung durch Satzung
§ 35 Beitragsfähige Erschließungskosten
§ 36 Art der Kostenermittlung
§ 37 Ermittlungsraum
§ 38 Verteilung der beitragsfähigen Erschließungskosten
§ 39 Erschlossene Grundstücke
§ 40 Beitragspflichtige Grundstücke
§ 41 Entstehung der Beitragsschuld und Freistellung
Fünfter Teil
§ 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
§ 43 Kurtaxe
§ 44 Fremdenverkehrsbeiträge
§ 45 Sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben und Umlagen
Sechster TeilÄnderung von Landesrecht (§§ 46 - 47)
Siebter TeilSchlussbestimmungen (§§ 48 - 49)
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