Kommunalabgabengesetz

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nächste Vorschrift § 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Steuern, Gebühren und Beiträge, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (Kommunalabgaben), soweit nicht eine besondere gesetzliche Regelung besteht.

Literatur im Internet zu § 1 KAG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 KAG:
    Landesgebührengesetz (LGebG)
      Allgemeine Grundsätze
        § 1 (Anwendungsbereich) (zu §§ 1 ff)
     
      Entstehung und Festsetzung
        § 4 III (Festsetzung der Gebühren und Auslagen) (zu §§ 1 ff)
    Landesabfallgesetz (LAbfG)
      § 8 II (zu §§ 1 ff)
    Gemeindeordnung (GemO)
      Gemeindewirtschaft
        Haushaltswirtschaft
          § 78 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) (zu §§ 1 ff)

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