Kommunalabgabengesetz

   Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)   
§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Steuern, Gebühren und Beiträge, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (Kommunalabgaben), soweit nicht eine besondere gesetzliche Regelung besteht.

Rechtsprechung zu § 1 KAG

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Literatur im Internet zu § 1 KAG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 KAG:
    Landesverwaltungsgesetz (LVG)
      Verwaltungsbehörden
        Allgemeine Verwaltungsbehörden
          Untere Verwaltungsbehörden
            § 15 III (Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen)
    Landesgebührengesetz (LGebG)
      Allgemeine Grundsätze
        § 1 (Anwendungsbereich) (zu §§ 1 ff)
     
      Entstehung und Festsetzung
        § 4 III (Festsetzung der Gebühren und Auslagen) (zu §§ 1 ff)
    Gemeindeordnung (GemO)
      Gemeindewirtschaft
        Haushaltswirtschaft
          § 78 (Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen) (zu §§ 1 ff)

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