Kommunalabgabengesetz
| Zweiter Teil - Steuern (§§ 9 - 10) |
(1) Die Stadtkreise und die Landkreise erheben Steuern nach Maßgabe der Gesetze.
(2) Die Stadtkreise und die Landkreise können eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) erheben. Der Steuersatz beträgt für Inländer höchstens 15 Prozent, für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, höchstens 60 Prozent des Jahreswerts der Jagd, soweit nicht Staatsverträge entgegenstehen. Von der Besteuerung ausgenommen bleibt die Ausübung der Jagd in nicht verpachteten Jagden des Bundes und der Länder sowie die Ausübung der Jagd auf Grundflächen, die nach § 5 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes einem nicht verpachteten Eigenjagdbezirk des Bundes oder eines Landes angegliedert worden sind.
Rechtsprechung zu § 10 KAG
122 Entscheidungen zu § 10 KAG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02
Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
Anforderungen an einen Teilleistungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht
- VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11
Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2007 - 2 S 157/07
Abwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09
Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87
Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1984 - 2 S 1542/83
Entwässerungsbeiträge - Anspruch auf Erstattung des gemeindlichen Eigenanteils an ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 2 S 1313/89
Abwasserbeitrag - Änderung des Beitragsmaßstabes - unzulässige Nachveranlagung
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Querverweise
- KAG
- Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Benutzungsgebühren
- Gebühren für öffentliche Leistungen und für die Tätigkeit des Gutachterausschusses
- § 11 (Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren)
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG)
- Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- § 31 (Vorrang öffentlicher Grundstückslasten)