Kommunalabgabengesetz
| Dritter Teil - Gebühren für öffentliche Leistungen einschließlich Benutzungsgebühren (§§ 11 - 19) |
| Zweiter Abschnitt - Benutzungsgebühren (§§ 13 - 19) |
Literatur im Internet zu § 16 KAG
Querverweise
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 16 KAG bei

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?