Kommunalabgabengesetz
Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
Zweiter Abschnitt - Anschlussbeiträge (§§ 29 - 32) |
(1) 1Die Beiträge sind nach den Vorteilen zu bemessen. 2Ist nach der Satzung bei der Beitragsbemessung die Fläche des Grundstücks zu berücksichtigen, bleiben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches oder außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile insbesondere diejenigen Teilflächen unberücksichtigt, deren grundbuchmäßige Abschreibung nach baurechtlichen Vorschriften ohne Übernahme einer Baulast zulässig wäre, sofern sie nicht tatsächlich angeschlossen, bebaut oder gewerblich genutzt sind.
(2) Durch Satzung kann bestimmt werden, dass bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich die Grundstücksfläche nur bis zu einer bestimmten Tiefe der Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird (Tiefenbegrenzung), sofern die darüber hinausgehenden Flächen nicht tatsächlich angeschlossen, bebaut oder gewerblich genutzt sind.
Rechtsprechung zu § 31 KAG
18 Entscheidungen zu § 31 KAG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 25.10.2022 - 2 K 2274/21
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für ein Wiesengrundstück
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 2 S 873/23
Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich; ...
- VG Stuttgart, 25.10.2022 - 2 K 2774/21
Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für ein Wiesengrundstück
- VG Freiburg, 06.08.2015 - 1 K 2485/13
Heranziehung zu Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeiträgen bei einem ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10
Zur bebauten Fläche im Sinne des § 31 Abs 1 S 2 KAG BW
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11
Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19
Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil; ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 2 S 1702/13
Abwasserbeitrag für ein Bahnhofsgelände; Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren
- VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung
- VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte ...
Querverweise
Auf § 31 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Anschlussbeiträge
- § 29 (Beitragserhebung für Einrichtungsteile und für den Ausbau von Einrichtungen, Nacherhebung)
- Erschließungsbeiträge
- § 38 (Verteilung der beitragsfähigen Erschließungskosten)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)