Kommunalabgabengesetz

   Sechster Teil - Änderung von Landesrecht (§§ 46 - 47)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 46
Änderung des Landesabfallgesetzes

(hier nicht wiedergegeben)

Literatur im Internet zu § 46 KAG

Rechtsberatung

  • Sofortige Rechtsauskunft zu § 46 KAG bei frag-einen-anwalt.de
    Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht