Kommunalabgabengesetz
| Siebter Teil - Schlussbestimmungen (§§ 48 - 49) |
Literatur im Internet zu § 48 KAG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 48 KAG:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Schlußbestimmungen
- § 144 Nr. 22 (Durchführungsbestimmungen)
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