Kommunalabgabengesetz
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8) |
(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Abgabenpflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabenpflichtigen eine der in § 7 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht (leichtfertige Abgabenverkürzung). 2§ 370 Abs. 4 und § 378 Abs. 3 der Abgabenordnung sind sinngemäß anzuwenden.
(2) 1Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder leichtfertig
und es dadurch ermöglicht, eine Abgabe zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). 2Die Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 Nr. 2 kann nur verfolgt werden, wenn die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
(4) Für das Bußgeldverfahren sind §§ 391, 393, 396, 397, 407 und 411 der Abgabenordnung sinngemäß anzuwenden.
(5) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Körperschaft, der die Abgabe zusteht.
Rechtsprechung zu § 8 KAG
43 Entscheidungen zu § 8 KAG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18
Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13
Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer
- VG Karlsruhe, 14.02.2018 - A 7 K 15812/17
Meldepflicht bei stetigem Wohnungswechsel
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18
Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der ...
- VG Karlsruhe, 10.06.2022 - 10 K 1659/22
Zur Rechtsnatur des Beitrags zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in ...
- VG Freiburg, 04.09.2014 - 4 K 1748/14
Einstellung der Wasserversorgung wegen rückständiger Gebühren
- VG Freiburg, 25.09.2013 - 1 K 2186/11
Zur Festsetzung eines Säumniszuschlages durch ein berufsständiges Versorgungswerk ...
- VG Karlsruhe, 08.05.2020 - 10 K 1716/19
Kostengrundentscheidung in einem (Abhilfe-)Beitragsbescheid des Versorgungswerks ...
- VG Stuttgart, 24.05.2016 - 5 K 1396/14
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Zustimmung nach TKG § 50 Abs 3 S 1
Querverweise
Auf § 8 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Kostenersatz und sonstige Abgaben
- § 45 (Sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben und Umlagen)