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§ 3 - Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)

Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5-24 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Grundlagen



Die voll- und teilstationären allgemeinen Krankenhausleistungen werden vergütet durch

1.
ein von den Vertragsparteien nach § 11 Abs. 1 gemeinsam vereinbartes Erlösbudget nach § 4,

1a.
ein Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach § 4a,

2.
eine von den Vertragsparteien nach § 11 Abs. 1 gemeinsam vereinbarte Erlössumme nach § 6 Abs. 3 für krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte,

3.
Entgelte nach § 6 Abs. 2 für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,

3a.
ein Pflegebudget nach § 6a,

4.
Zusatzentgelte für die Behandlung von Blutern,

5.
Zu- und Abschläge nach § 7 Abs. 1.



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Frühere Fassungen von § 3 KHEntgG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2022Artikel 2 Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 9 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 2 Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 534
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 21 Föderalismusreform-Begleitgesetz
vom 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 KHEntgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KHEntgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHEntgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KHEntgG Anwendungsbereich (vom 29.12.2022)
... für 1. Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 keine Anwendung findet, 2. Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 ...
§ 11 KHEntgG Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus (vom 29.12.2022)
... Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6a und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses nach § 8 Absatz 1 Satz 3 ...
 
Zitat in folgenden Normen

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... gesondert ausgewiesen; sie gehen nicht in die Gesamtbeträge nach den §§ 3 und 4 des Krankenhausentgeltgesetzes oder nach § 6 der Bundespflegesatzverordnung sowie nicht ... werden die Leistungen finanziert, die über die im Gesamtbetrag nach den §§ 3 und 4 des Krankenhausentgeltgesetzes oder dem § 6 der Bundespflegesatzverordnung enthaltenen ...
Artikel 15 GMG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... vom 17. Juli 2003 (BGBl. I S. 1461), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstabe e werden die Wörter „Integrationsverträgen nach ... einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRGFallpauschalen und die Zusatzentgelte (§ 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1) sowie auf die sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 finanziert und ... Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte (§ 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1) sowie auf die sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 finanziert. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Föderalismusreform-Begleitgesetz
G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
Artikel 21 FödReformBeglG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2570), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 5 Satz 1, § 4 Abs. 8 Satz 1 sowie § 19 Abs. 4 werden die Wörter „nach ...

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
Artikel 2 KHRG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Grundlagen § 4 ... a) Die Angaben zu den §§ 3 bis 5 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Grundlagen § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009  ... am Ende durch einen Punkt ersetzt. bb) Nummer 4 wird aufgehoben. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Grundlagen Die voll- und ... Nummer 4 wird aufgehoben. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Grundlagen Die voll- und teilstationären allgemeinen Krankenhausleistungen werden ...

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 2 KHPflEG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Leistungen, die zwischen Krankenhäusern erbracht werden." 0c. Nach § 3 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. ein Erlösvolumen für die ...

Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 3 PsychEntgG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d wird die Angabe „§ 3 Absatz 6 oder § 4 Absatz 9" durch die Angabe „§ 5 Absatz 4" ersetzt. ...
Artikel 4 PsychEntgG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Wörter „mit dem Budget nach § 12 der Bundespflegesatzverordnung oder nach § 3 oder § 4 des Krankenhausentgeltgesetzes" durch die Wörter „nach der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV)
V. v. 19.09.2002 BGBl. I S. 3674; aufgehoben durch Artikel 32 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
§ 3 KFPV Abrechnung bei Verlegungen in oder aus dem Bereich der Bundespflegesatzverordnung
... zu zahlenden Erlösanteil. Dieser ist bei der Aufteilung des Gesamtbetrags nach § 3 Abs. 3 Satz 4 des Krankenhausentgeltgesetzes gesondert auszuweisen. Bei einer Überschreitung ...
§ 4 KFPV Abrechnung von Zusatzentgelten
... abzurechnen. Die Zusatzentgelte für Dialysen sind in das Erlösbudget nach § 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes einzubeziehen. Für Art und Höhe der ...