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§ 14 - Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 2126-9 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung



1Das Bundesamt für Soziale Sicherung gibt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Finanzen eine begleitende Auswertung des durch die Förderung nach den §§ 12 und 12a bewirkten Strukturwandels in Auftrag. 2Die hierfür erforderlichen nicht personenbezogenen Daten werden ihm von den antragstellenden Ländern auf Anforderung zur Weiterleitung an die mit der Auswertung beauftragte Stelle zur Verfügung gestellt. 3Zwischenberichte über die Auswertung sind dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Finanzen jährlich, für die Förderung nach § 12a erstmals zum 31. Dezember 2020, vorzulegen. 4Die bis zum 31. Dezember 2020 entstehenden Aufwendungen für die Auswertung der Förderung nach § 12 werden aus dem Betrag nach § 12 Absatz 1 Satz 1 und 2 gedeckt. 5Die nach diesem Zeitpunkt entstehenden Aufwendungen für die Auswertung nach § 12 und die Aufwendungen für die Auswertung nach § 12a werden aus dem Betrag nach § 12a Absatz 1 Satz 1 und 2 gedeckt. 6Auf der Grundlage der Auswertung legt das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den durch die Förderung bewirkten Strukturwandel vor.





 

Frühere Fassungen von § 14 KHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 57 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 2 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
aktuellvor 01.01.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 KHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 KHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 KHG Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen (vom 29.10.2020)
... dem in Satz 1 genannten Betrag, abzüglich der Aufwendungen nach Absatz 2 Satz 6 und nach § 14 Satz 4 , kann jedes Land den Anteil abrufen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand ... bis der in Absatz 1 Satz 1 genannte Betrag abzüglich der Aufwendungen nach Satz 6 und nach § 14 Satz 4 ausgeschöpft ist. Nicht zweckentsprechend verwendete oder überzahlte Mittel ...
§ 12a KHG Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019 (vom 29.10.2020)
... Mittel und die Durchführung der Förderung sowie der jährlichen Aufwendungen nach § 14 , kann jedes Land in den Jahren 2019 bis 2024 insgesamt bis zu 95 Prozent des Anteils beantragen, ...
§ 15 KHG Beteiligung an Schließungskosten (vom 01.01.2016)
... berücksichtigen, ob und inwieweit die Schließung bereits nach den §§ 12 bis 14 gefördert wird. Eine Vereinbarung nach Satz 1 darf nicht geschlossen werden, wenn ...
 
Zitat in folgenden Normen

Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2350; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
§ 3 KHSFV Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (vom 01.01.2020)
... entstehenden Aufwendungen nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und passt diese Schätzung jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben an. ...
§ 5 KHSFV Nachverteilung (vom 29.10.2020)
... für Soziale Sicherung nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes , steht der Unterschiedsbetrag zur Nachverteilung zur Verfügung (Nachverteilungsbetrag). ... für Soziale Sicherung nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ausgeschöpft ist. Absatz 1 Satz 3 gilt ...
§ 6 KHSFV Auszahlungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (vom 01.01.2020)
... nach § 8 nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, dass die Verpflichtungen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des ...
§ 7 KHSFV Rückforderung und Verzinsung von Fördermitteln (vom 01.01.2020)
... nach § 8 nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, dass die Verpflichtungen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des ...
§ 8 KHSFV Auswertung der Wirkungen der Förderung (vom 29.10.2020)
... nach Absatz 3 Satz 1 übermittelten Unterlagen an die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte ...
§ 13 KHSFV Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (vom 29.10.2020)
... Aufwendungen nach § 12a Absatz 3 Satz 7 und 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie nach § 14 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und passt diese Schätzung jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben an. ...
§ 15 KHSFV Auszahlungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (vom 29.10.2020)
... nach § 17 nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, dass die Verpflichtungen nach § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 221 SGB V Beteiligung des Bundes an Aufwendungen (vom 26.03.2024)
... Anteil an der Finanzierung des Strukturfonds nach Maßgabe der §§ 12 bis 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Der Anteil nach Satz 1 Nummer 1 ...
§ 271 SGB V Gesundheitsfonds (vom 26.03.2024)
... soweit die Fördermittel von den Ländern nach Maßgabe der §§ 12 bis 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes abgerufen werden. (7) Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung bei der Verwaltung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 15 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2229) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 14 Satz 3" durch die Angabe „§ 14 Satz 4" ... worden ist, wird die Angabe „§ 14 Satz 3" durch die Angabe „§ 14 Satz 4" ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 2 EWPBGEG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... nach den §§ 4 und 7 des Strompreisbremsegesetzes sowie nach den §§ 6 und 14 des Gaspreisbremsengesetzes in Rechnung gestellt haben. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. ...

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 GPVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... soweit die Fördermittel von den Ländern nach Maßgabe der §§ 12 bis 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes abgerufen werden. (7) Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung bei der Verwaltung ...

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 KHZG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... die Wörter „Bundesamtes für Soziale Sicherung" ersetzt. 4. Nach § 14 werden die folgenden §§ 14a und 14b eingefügt: „§ 14a ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 2 PpSG Weitere Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... Mittel und die Durchführung der Förderung sowie der jährlichen Aufwendungen nach § 14 , kann jedes Land in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich bis zu 95 Prozent des Anteils ... überzahlter oder nicht zweckentsprechend verwendeter Fördermittel." 2. § 14 Satz 1 bis 4 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Das Bundesversicherungsamt gibt in ...
Artikel 5 PpSG Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
... Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „oder der von diesem nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit der Auswertung beauftragten Stelle" gestrichen. bb) In Satz 3 werden die ... bb) In Satz 3 werden die Wörter „oder die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte Stelle" gestrichen. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „oder der von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragten Stelle" gestrichen. d) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ... nach Absatz 3 Satz 1 übermittelten Unterlagen an die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte Stelle." 3. Nach § 10 wird folgende Überschrift ... Aufwendungen nach § 12a Absatz 3 Satz 7 und 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie nach § 14 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und passt diese Schätzung jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben an. ... nach § 17 nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, dass die Verpflichtungen nach § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des ...
Artikel 7 PpSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... soweit die Fördermittel von den Ländern nach Maßgabe der §§ 12 bis 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes abgerufen werden." 15. In § 275b Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ...