Bundesrepublik Deutschland

Kündigungsschutzgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1317)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2008 (BGBl. I S. 444) m.W.v. 01.04.2008
1. Abschnitt
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
§ 2 Änderungskündigung
§ 3 Kündigungseinspruch
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichtes
§ 5 Zulassung verspäteter Klagen
§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist
§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers
§ 10 Höhe der Abfindung
§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
§ 14 Angestellte in leitender Stellung
2. Abschnitt
§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
§ 16 Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
3. Abschnitt
§ 17 Anzeigepflicht
§ 18 Entlassungssperre
§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
§ 22 Ausnahmebetriebe
§ 22a Übergangsregelung (aufgehoben)
4. Abschnitt
§ 23 Geltungsbereich
§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
§ 25a Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 26 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum KSchG

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