Kündigungsschutzgesetz
| 1. Abschnitt - Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14) |
(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Rechtsprechung zu § 1a KSchG
101 Entscheidungen zu § 1a KSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 12.12.2005 - 16 Sa 493/05
Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG, Anrechnung von Ansprüchen aus einer ...
- LAG Hamm, 12.12.2005 - 16 Sa 493/05
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 971/06
Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06
Abfindung nach § 1a KSchG - Angebot einer geringeren Sozialplanabfindung ...
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Zum selben Verfahren:
- BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06
Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs
Zum selben Verfahren:
- ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
Abfindungsanspruch gem. § 1 a KSchG und Tod des Arbeitnehmers
- ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
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Literatur im Internet zu § 1a KSchG
- Praxis-Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht
von Preis
hier: Neubearbeitung des Kündigungsrechts unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen 2004
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Querverweise
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 850i I (Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen)