Kündigungsschutzgesetz
| 3. Abschnitt - Anzeigepflichtige Entlassungen (§§ 17 - 22a) |
(1) Die Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 trifft deren Geschäftsführung oder ein Ausschuß (Entscheidungsträger). Die Geschäftsführung darf nur dann entscheiden, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt.
(2) Der Ausschuß setzt sich aus dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin oder dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder einem von ihm oder ihr beauftragten Angehörigen der Agentur für Arbeit als Vorsitzenden und je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen, die von dem Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit benannt werden. Er trifft seine Entscheidungen mit Stimmenmehrheit.
(3) Der Entscheidungsträger hat vor seiner Entscheidung den Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören. Dem Entscheidungsträger sind, insbesondere vom Arbeitgeber und Betriebsrat, die von ihm für die Beurteilung des Falles erforderlich gehaltenen Auskünfte zu erteilen.
(4) Der Entscheidungsträger hat sowohl das Interesse des Arbeitgebers als auch das der zu entlassenden Arbeitnehmer, das öffentliche Interesse und die Lage des gesamten Arbeitsmarktes unter besonderer Beachtung des Wirtschaftszweiges, dem der Betrieb angehört, zu berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 20 KSchG
32 Entscheidungen zu § 20 KSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige
- LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10
Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
- LAG Düsseldorf, 08.11.2011 - 17 Sa 312/11
Ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige-Konsultationspflicht des Arbeitgebers
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
Zum selben Verfahren:
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2008 - 3 Sa 634/07
Anzeigengeschäft und Betriebsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2008 - 3 Sa 634/07
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 116/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hamm, 24.04.2002 - 2 Sa 1847/01
- BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05
Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 119/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 124/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 125/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 177/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 120/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 118/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 175/11
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung - ...
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 11 Sa 35/10
Zahl der zu Entlassenden - fehlerhafte Angaben - Massenentlassungsanzeige
- ArbG Mannheim, 19.08.2010 - 8 Ca 515/09
Notwendiger Inhalt einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 III KSchG; ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 Sa 190/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutung der Betriebsbedingtheit - ...
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98
Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen
Literatur im Internet zu § 20 KSchG
Querverweise
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