Kündigungsschutzgesetz

   4. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)   
§ 25
Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

Rechtsprechung zu § 25 KSchG

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