Kündigungsschutzgesetz

   4. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)   
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Berlin-Klausel

(gegenstandslos) 

Hinweis der Redaktion:

Berlin-Klausel gegenstandslos geworden aufgrund Aufhebung des Dritten Überleitungsgesetzes durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.9.1990 (BGBl. I S. 2106) zum 3.10.1990.

Literatur im Internet zu § 25a KSchG

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