Kündigungsschutzgesetz

   4. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)   

§ 25a
Berlin-Klausel

(gegenstandslos)

 

Hinweis der Redaktion:

Berlin-Klausel gegenstandslos geworden aufgrund Aufhebung des Dritten Überleitungsgesetzes durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.9.1990 (BGBl. I S. 2106) zum 3.10.1990.

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Literatur im Internet zu § 25a KSchG

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