Kündigungsschutzgesetz

   4. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)   
vorherige Vorschrift § 26
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Rechtsprechung zu § 26 KSchG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 26 KSchG

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