Körperschaftsteuergesetz
| Zweiter Teil - Einkommen (§§ 7 - 22) |
| Viertes Kapitel - Sondervorschriften für Genossenschaften (§ 22) |
(1) Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften an ihre Mitglieder sind nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Zur Feststellung dieser Beträge ist der Überschuss
| 1. | bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf, | |
| 2. | bei den übrigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz |
aufzuteilen. Der hiernach sich ergebende Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bildet die obere Grenze für den Abzug. Überschuss im Sinne des Satzes 2 ist das um den Gewinn aus Nebengeschäften geminderte Einkommen vor Abzug der genossenschaftlichen Rückvergütungen und des Verlustabzugs.
(2) Voraussetzung für den Abzug nach Absatz 1 ist, dass die genossenschaftliche Rückvergütung unter Bemessung nach der Höhe des Umsatzes zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft bezahlt ist und dass sie
| 1. | auf einem durch die Satzung der Genossenschaft eingeräumten Anspruch des Mitglieds beruht oder | |
| 2. | durch Beschluss der Verwaltungsorgane der Genossenschaft festgelegt und der Beschluss den Mitgliedern bekannt gegeben worden ist oder | |
| 3. | in der Generalversammlung beschlossen worden ist, die den Gewinn verteilt. |
Nachzahlungen der Genossenschaft für Lieferungen oder Leistungen und Rückzahlungen von Unkostenbeiträgen sind wie genossenschaftliche Rückvergütungen zu behandeln.
Rechtsprechung zu § 22 KStG
13 Entscheidungen zu § 22 KStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 24.04.2007 - I R 37/06
Nachzahlungen einer Arbeitnehmerproduktionsgenossenschaft an ihre Mitglieder
- FG Thüringen, 16.02.2006 - II 845/04
Anwendbarkeit des § 22 KStG bei Arbeitnehmerproduktivgenossenschaften
- FG Brandenburg, 18.07.2001 - 2 K 1112/98
Genossenschaftliche Rückvergütungen als Betriebsausgaben einer ...
- FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
- BFH, 09.03.1988 - I R 262/83
Finanzierungsbeihilfen als Betriebseinnahmen - genossenschaftliche Rückvergütung ...
- BFH, 10.07.2003 - I R 72/01
- FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
Vorsteuerabzug; Rückvergütung; Genossenschaft; Leistungsaustausch; Schlachtvieh - ...
- BFH, 31.05.2005 - I B 182/04
Rückwirkendes Ereignis
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 21 W 38/11
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