Bundesrepublik Deutschland

Kreditwesengesetz
(Gesetz über das Kreditwesen)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2776)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 206) m.W.v. 01.03.2012

Stand: 01.04.2012 aufgrund Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044)

Erster Abschnitt
1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften, Finanzkonglomerate, gemischte Unternehmen und Finanzunternehmen (§§ 1 - 4)

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 1a Handelsbuch und Anlagebuch

§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 2 Ausnahmen

§ 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute

§ 2b Rechtsform

§ 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 3 Verbotene Geschäfte

§ 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§§ 5 - 9)

§ 5 (weggefallen)

§ 6 Aufgaben

§ 6a Besondere Aufgaben

§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

§ 7c Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenausschuss

§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

§ 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis

§ 8b Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute

§ 8d Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene

§ 8e Aufsichtskollegien

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Zweiter Abschnitt
1. Eigenmittel und Liquidität (§§ 10 - 12a)

§ 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 10b Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten

§ 10c Nullgewichtung von Intragruppenforderungen

§ 11 Liquidität

§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen

2. Kreditgeschäft (§§ 13 - 22)

§ 13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten

§ 13a Großkredite von Handelsbuchinstituten

§ 13b Großkredite von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen

§ 13d Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten

§ 14 Millionenkredite

§ 15 Organkredite

§ 16 (weggefallen)

§ 17 Haftungsbestimmung

§ 18 Kreditunterlagen

§ 18a Verbriefungen

§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 13b und 14 und des Kreditnehmers

§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§ 13 bis 13b und 14

§ 20a Gedeckte Schuldverschreibungen

§ 20b Anerkennung von Sicherungsinstrumenten als anrechnungsentlastend

§ 20c Befreiung von den Verpflichtungen nach § 13 Abs. 3, § 13a Abs. 3 bis 5 und § 13b Abs. 1

§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18

§ 22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite

2a. Refinanzierungsregister (§§ 22a - 22o)

§ 22a Registerführendes Unternehmen

§ 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte

§ 22c Refinanzierungsmittler

§ 22d Refinanzierungsregister

§ 22e Bestellung des Verwalters

§ 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt

§ 22g Aufgaben des Verwalters

§ 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen

§ 22i Vergütung des Verwalters

§ 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister

§ 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung

§ 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters

§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters

§ 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr

3. Kundenrechte 22p)

§ 22p (weggefallen)

4. Werbung und Hinweispflichten der Institute (§§ 23 - 23a)

§ 23 Werbung

§ 23a Sicherungseinrichtung

5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter, der Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen (§§ 24 - 25a)

§ 24 Anzeigen

§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

§ 25 Monatsausweise und weitere Angaben

§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten

5a. Verhinderung von Geldwäsche, von Terrorismusfinanzierung und von sonstigen strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute (§§ 25b - 25i)

§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h Verbotene Geschäfte

§ 25i Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft

5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen 26)

§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten

5c. Offenlegung 26a)

§ 26a Offenlegung durch die Institute

6. Prüfung und Prüferbestellung (§§ 27 - 30)

§ 27 (weggefallen)

§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen

§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers

§ 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten

7. Befreiungen 31)

§ 31

Dritter Abschnitt
1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb (§§ 32 - 38)

§ 32 Erlaubnis

§ 33 Versagung der Erlaubnis

§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union

§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall

§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans

§ 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte

§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung

2. Bezeichnungsschutz (§§ 39 - 43)

§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"

§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"

§ 41 Ausnahmen

§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt

§ 43 Registervorschriften

3. Auskünfte und Prüfungen (§§ 44 - 44c)

§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen Unternehmen

§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen

§ 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen

§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

4. Maßnahmen in besonderen Fällen (§§ 45 - 48)

§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 45c Sonderbeauftragter

§ 46 Maßnahmen bei Gefahr

§ 46a (weggefallen)

§ 46b Insolvenzantrag

§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen

§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren

§ 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs

§ 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs

4a.

§ 48a Übertragungsanordnung

§ 48b Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f Durchführung der Ausgliederung

§ 48g Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j Partielle Rückübertragung

§ 48k Partielle Übertragung

§ 48l Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n Unterrichtung

§ 48o Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r Rechtsschutz

§ 48s Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten (§§ 49 - 51)

§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit

§ 50 (weggefallen)

§ 51 Umlage und Kosten

Vierter Abschnitt

§ 51a Ermittlung eines Finanzkonglomerats; Schwellenwerte

§ 51b Feststellung eines Finanzkonglomerats

§ 51c Befreiungen

Fünfter Abschnitt

§ 52 Sonderaufsicht

§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland

§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland

§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 53e (weggefallen)

Sechster Abschnitt

§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis

§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung

§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite

§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite

§ 56 Bußgeldvorschriften

§ 57 (weggefallen)

§ 58 (weggefallen)

§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen

§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Siebenter Abschnitt

§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute

§ 62 Überleitungsbestimmungen

§ 63

§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost

§ 64a (weggefallen)

§ 64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten

§ 64c (weggefallen)

§ 64d Übergangsregelung für Großkredite

§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz

§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

§ 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009

§ 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

§ 65 (Inkrafttreten)

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