Kreditwesengesetz
| Zweiter Abschnitt - Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen (§§ 10 - 31) |
| 2. Kreditgeschäft (§§ 13 - 22) |
Rechtsprechung zu § 16 KWG
8 Entscheidungen zu § 16 KWG in unserer Datenbank:
- StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1042/93
Fristbeginn bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56
Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge
- VGH Hessen, 16.01.1991 - 6 UE 1303/90
Einspruch gegen Kommunalwahl wegen Unregelmäßigkeiten auf den Stimmzetteln
- OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04
Unerlaubter Betrieb von Bankgeschäften: Schadensersatzanspruch wegen ...
- OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 147/04
Unerlaubter Betrieb von Bankgeschäften: Schadensersatzanspruch wegen ...
- VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01
Zurückweisung eines Wahlvorschlages wegen fehlender Unterschrift des ...
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Querverweise
Auf § 16 KWG verweisen folgende Vorschriften:
- KWG
- Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
- 5a. Verhinderung von Geldwäsche, von Terrorismusfinanzierung und von sonstigen strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute
- § 25g (Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)
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