Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
| Abschnitt2 - Durchführung des Musterverfahrens (§§ 9 - 21) |
(1) Nimmt der Musterkläger im Laufe des Musterverfahrens seine Klage im Ausgangsverfahren zurück oder wurde über das Vermögen des Musterklägers ein Insolvenzverfahren eröffnet, so bestimmt das Oberlandesgericht nach Maßgabe des § 9 Absatz 2 einen neuen Musterkläger.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Prozessbevollmächtigte des Musterklägers die Aussetzung des Musterverfahrens aus einem der folgenden Gründe beantragt:
| 1. | der Musterkläger ist gestorben, | |
| 2. | der Musterkläger ist nicht mehr prozessfähig, | |
| 3. | der gesetzliche Vertreter des Musterklägers ist weggefallen, | |
| 4. | eine Nachlassverwaltung ist angeordnet oder | |
| 5. | die Nacherbfolge ist eingetreten. |
(3) Die Klagerücknahme eines Beigeladenen hat auf den Fortgang des Musterverfahrens keinen Einfluss.
(4) Die Rücknahme eines Musterverfahrensantrags hat auf die Stellung als Musterkläger oder den Fortgang des Verfahrens keinen Einfluss.
(5) Ein Musterentscheid ergeht nicht, wenn der Musterkläger, die Musterbeklagten und die Beigeladenen übereinstimmend erklären, dass sie das Musterverfahren beenden wollen. Das Oberlandesgericht stellt die Beendigung des Musterverfahrens durch Beschluss fest. Der Beschluss ist unanfechtbar und wird öffentlich bekannt gemacht. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 13 KapMuG
8 Entscheidungen zu § 13 KapMuG in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 10.09.2008 - 21 O 408/05
Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Zulässigkeit eines ...
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- LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05
Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Mustervorlage mit dem ...
- LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05
- KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06
Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts ...
- OLG München, 28.02.2011 - W (KAP) 2/10
Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten: Sofortige Beschwerde ...
- OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 23 W 32/09
KapMuG: Keine Ergänzung bzw. Erweiterung des Feststellungsziels
- OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 23 W 32/09
- OLG München, 30.12.2011 - KAP 1/07
Urteil nach Musterklage zu VIP-Medienfonds: "Unrichtig, unvollständig, ...
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2008 - 21 OH 9/08
Vorlage zum Kapitalmusterverfahren: Herbeiführung eines Musterbeschlusses zu ...
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