Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

   Abschnitt 3 - Wirkung des Musterentscheids; Kosten; Übergangsregelung (§§ 16 - 20)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

Das Urteil eines Prozessgerichts in der Hauptsache kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, dass das Oberlandesgericht zum Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen sei oder die Vorlagevoraussetzungen für einen Musterentscheid nicht vorgelegen hätten.

Literatur im Internet zu § 18 KapMuG

Rechtsberatung

  • Sofortige Rechtsauskunft zu § 18 KapMuG bei frag-einen-anwalt.de
    Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht