Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
| Abschnitt 3 - Wirkung des Musterentscheids; Kosten; Übergangsregelung (§§ 16 - 20) |
Das Urteil eines Prozessgerichts in der Hauptsache kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, dass das Oberlandesgericht zum Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen sei oder die Vorlagevoraussetzungen für einen Musterentscheid nicht vorgelegen hätten.
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