Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
| Abschnitt 1 - Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren (§§ 1 - 5) |
Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 7 auszusetzenden Verfahren unzulässig.
Literatur im Internet zu § 5 KapMuG
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