Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

   Abschnitt 1 - Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren (§§ 1 - 5)   
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Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 7 auszusetzenden Verfahren unzulässig.

Literatur im Internet zu § 5 KapMuG

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