Baden-Württemberg
Kindertagesbetreuungsgesetz
In der Fassung vom 19.03.2009 (GBl. S. 161)
geändert durch Gesetz vom 19.10.2010 (GBl. S. 748) m.W.v. 28.10.2010
Kindertagesbetreuungsgesetz
(Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege)
In der Fassung vom 19.03.2009 (GBl. S. 161)geändert durch Gesetz vom 19.10.2010 (GBl. S. 748) m.W.v. 28.10.2010
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufgaben und Ziele
§ 2a Förderauftrag und Qualität, Rechtsverordnungen
§ 3 Aufgaben der Gemeinden und Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe
§ 4 Ärztliche Untersuchung
§ 5 Elternbeirat
§ 6 Bemessung der Elternbeiträge
§ 7 Pädagogisches Personal
§ 8 Förderung von Einrichtungen freier Träger
§ 8a Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder
§ 8b Förderung der Kindertagespflege
§ 8c Förderung der Betreuungsangebote durch das Land
§ 9 Verwaltungsvorschriften, Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
§ 10 Übergangsregelung zu §§ 8 Abs. 4 und 8a Abs. 2 und 3
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