Baden-Württemberg

Kindertagesbetreuungsgesetz
(Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege)

In der Fassung vom 09.04.2003 (GBl. S. 164)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. S. 30) m.W.v. 01.01.2006 (rückwirkend) bzw. 18.02.2006
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufgaben und Ziele
§ 2a Förderauftrag und Qualität
§ 3 Aufgaben der Gemeinden und Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe
§ 4 Ärztliche Untersuchung
§ 5 Elternbeirat
§ 6 Bemessung der Elternbeiträge
§ 7 Pädagogisches Personal
§ 8 Förderung von Einrichtungen freier Träger
§ 8a Kostenausgleich für gemeindeübergreifende Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinden
§ 9 Verwaltungsvorschriften
§ 10 Übergangsregelung

Literatur im Internet zum KiTaG

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