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Gesetzesstand: 1. Dezember 2008
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Übersicht KiTaG
§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2
Aufgaben und Ziele
§ 2a
Förderauftrag und Qualität
§ 3
Aufgaben der Gemeinden und Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe
§ 4
Ärztliche Untersuchung
§ 5
Elternbeirat
§ 6
Bemessung der Elternbeiträge
§ 7
Pädagogisches Personal
§ 8
Förderung von Einrichtungen freier Träger
§ 8a
Kostenausgleich für gemeinde-
übergreifende Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinden
§ 9
Verwaltungs-
vorschriften
§ 10
Übergangsregelung
Kindertagesbetreuungsgesetz
§ 4
Ärztliche Untersuchung
Jedes Kind soll vor der Aufnahme in eine Einrichtung ärztlich untersucht werden.
Literatur im Internet zu § 4 KiTaG
Fügen Sie einen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 4 KiTaG verweisen folgende Vorschriften:
KiTaG
§
9
(Verwaltungsvorschriften)
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