vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 4
Ärztliche Untersuchung

Jedes Kind soll vor der Aufnahme in eine Einrichtung ärztlich untersucht werden.

Literatur im Internet zu § 4 KiTaG

Querverweise

Auf § 4 KiTaG verweisen folgende Vorschriften:
    KiTaG
      § 9 (Verwaltungsvorschriften)

Rechtsberatung

  • Sofortige Rechtsauskunft zu § 4 KiTaG bei frag-einen-anwalt.de
    Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht