Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
6. Sonstige Angelegenheiten (§§ 118 - 128e) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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(1) Soweit bei der Enteignung, bei der Flurbereinigung, bei der Beschädigung von Grundstücken durch Bergbau oder in ähnlichen Fällen ein Verteilungsverfahren vorgesehen ist, wird dafür das Doppelte der vollen Gebühr nach dem zu verteilenden Gesamtbetrag erhoben.
(2) Wird der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zurückgewiesen oder wird der Antrag vor Eröffnung des Verfahrens zurückgenommen, so bemißt sich die nach § 130 zu erhebende Gebühr nach dem zu verteilenden Gesamtbetrag und, wenn ein Berechtigter den Antrag gestellt hat, nach dem von ihm beanspruchten Betrag, falls er geringer ist als der Gesamtbetrag.
§ 118Genehmigung und Beaufsichtigung von Stiftungen
§ 119Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsmitteln
§ 120Ernennung von Sachverständigen, Bestellung eines Verwahrers, Verkauf oder Hinterlegung von Pfändern
§ 121Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern usw.
§ 122Bestellung eines Vertreters des Grundstücks- oder Schiffseigentümers, Zustellung von Willenserklärungen, Kraftloserklärung von Vollmachten
§ 123Dispache
§ 124Eidesstattliche Versicherung
§ 125Verteilungsverfahren bei Enteignungen und dgl.
§ 126Kapitalkredit-
beschaffung für landwirtschaftliche Pächter § 127Personenstands-
angelegenheiten § 128Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit § 128aÄnderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechts-
zugehörigkeit in besonderen Fällen § 128bUnterbringungssachen § 128cFreiheits-
entziehungssachen § 128dAufgebotsverfahren § 128eAnordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
beschaffung für landwirtschaftliche Pächter § 127Personenstands-
angelegenheiten § 128Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit § 128aÄnderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechts-
zugehörigkeit in besonderen Fällen § 128bUnterbringungssachen § 128cFreiheits-
entziehungssachen § 128dAufgebotsverfahren § 128eAnordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten
Rechtsprechung zu § 125 KostO
Entscheidung zu § 125 KostO in unserer Datenbank:
- LG Hannover, 23.04.2009 - 16 T 31/08
Gebührenregelungen für Vollzugstätigkeiten zu Urkundsgeschäften; Löschung einer ...
Querverweise
Auf § 125 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Allgemeine Vorschriften
- 7. Geschäftswert
- § 19 (Sachen)