Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 7. Ergänzende Gebührenvorschriften für Anträge, Beschwerden usw. (§§ 129 - 135) |
In Verfahren über Beschwerden nach § 621e der Zivilprozessordnung in
| 1. | Versorgungsausgleichssachen, | |
| 2. | Familiensachen nach § 621 Abs. 1 Nr. 7 der Zivilprozessordnung, | |
| 3. | Lebenspartnerschaftssachen nach § 661 Abs. 1 Nr. 4a und 5 in Verbindung mit § 661 Abs. 2 der Zivilprozessordnung |
werden die gleichen Gebühren wie im ersten Rechtszug erhoben.
Rechtsprechung zu § 131a KostO
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