Kostenordnung

   Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139)   
   Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 35)   
   7. Geschäftswert (§§ 18 - 31)   

§ 30
Angelegenheiten ohne bestimmten Geschäftswert, nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten

(1) Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Wert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach freiem Ermessen zu bestimmen; insbesondere ist bei Änderungen bestehender Rechte, sofern die Änderung nicht einen bestimmten Geldwert hat, sowie bei Verfügungsbeschränkungen der Wert nach freiem Ermessen festzusetzen.

(2) In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung ist der Wert regelmäßig auf 3 000 Euro anzunehmen. Er kann nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500 000 Euro angenommen werden.

(3) In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Wert nach Absatz 2 zu bestimmen.

Rechtsprechung zu § 30 KostO

5.461 Entscheidungen zu § 30 KostO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Querverweise

Auf § 30 KostO verweisen folgende Vorschriften:
    KostO
      Gerichtskosten
        Allgemeine Vorschriften
          Geschäftswert
            § 28 (Anmeldungen zum Güterrechtsregister, Eintragungen in das Güterrechtsregister, Eintragungen auf Grund von Eheverträgen)
            § 29 (Sonstige Anmeldungen zu einem Register, Eintragungen in das Vereinsregister, Beurkundung von sonstigen Beschlüssen)
        Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
          Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
            § 48 (Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen)
          Grundbuchsachen
            § 67 (Sonstige Eintragungen)
          Registersachen
            § 84 (Eintragungen in das Schiffsregister, Schiffsurkunden)
            § 88 (Löschungsverfahren, Auflösungsverfahren)
          Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
            § 97 (Verfügungen des Betreuungsgerichts)
            § 98 (Annahme als Kind)
            § 99 (Versorgungsausgleich)
          Nachlaß- und Teilungssachen
            § 106a (Stundung des Pflichtteilsanspruchs)
            § 109 (Andere Zeugnisse)
            § 112 (Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht)
            § 113 (Testamentsvollstrecker)
          Sonstige Angelegenheiten
            § 122 (Bestellung eines Vertreters des Grundstücks- oder Schiffseigentümers, Zustellung von Willenserklärungen, Kraftloserklärung von Vollmachten)
            § 128 (Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit)
            § 128a (Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen)
            § 128c (Freiheitsentziehungssachen)
          Ergänzende Gebührenvorschriften für Anträge, Beschwerden usw.
            § 131 (Beschwerden, Anrufung des Gerichts gegen Entscheidungen anderer Behörden oder Dienststellen)
     
      Kosten der Notare
        § 146 (Vollzug des Geschäfts)
    Aktiengesetz (AktG)
      Aktiengesellschaft
        Verfassung der Aktiengesellschaft
          Aufsichtsrat
            § 99 (Verfahren)
          Hauptversammlung
            Verhandlungsniederschrift. Auskunftsrecht
              § 132 (Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht)
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