Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
(1) Die volle Gebühr wird erhoben für die Beurkundung eines Vertrags über die Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, wenn sich der eine Teil bereits vorher in einem beurkundeten Vertrag zur Übertragung oder zum Erwerb des Eigentums verpflichtet hatte. Das gleiche gilt für Verträge über Verpflichtungen, auf die nach besonderer gesetzlicher Vorschrift § 311b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden ist.
(2) Die Hälfte der vollen Gebühr wird erhoben
| 1. | für jede besondere Beurkundung von Zustimmungserklärungen einzelner Teilnehmer zu einer bereits anderweitig beurkundeten Erklärung; | ||
| 2. | für die Beurkundung der Annahme eines anderweitig beurkundeten Vertragsantrags; | ||
| 3. | für die Beurkundung der Wiederaufhebung eines noch von keiner Seite erfüllten Vertrags; | ||
| 4. | für die Beurkundung einer Vollmacht oder des Widerrufs einer Vollmacht; | ||
| 5. | für die Beurkundung | ||
| a) | des Antrags auf Eintragung oder Löschung im Grundbuch, im Schiffsregister und im Schiffsbauregister sowie einer Eintragungs- oder Löschungsbewilligung, | ||
| b) | der Zustimmung nach § 27 der Grundbuchordnung und nach §§ 35, 74 der Schiffsregisterordnung; | ||
| 6. | für die Beurkundung | ||
| a) | der Auflassung, | ||
| b) | der Einigung über die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum, | ||
| c) | der Einigung über die Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts, | ||
| d) | der Abtretung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, | ||
| wenn das zugrunde liegende Rechtsgeschäft bereits beurkundet ist; | |||
| 7. | für die Beurkundung der Anmeldung zum Handelsregister und ähnlichen Registern. | ||
(3) Ein Viertel der vollen Gebühr wird erhoben für die Beurkundung von Erklärungen, die dem Nachlaßgericht gegenüber abzugeben sind (§ 112 Abs. 1); die Wertvorschrift des § 112 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Ein Viertel der vollen Gebühr wird ferner erhoben für die Beurkundung von Zustimmungserklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft oder zur Annahme als Kind.
Rechtsprechung zu § 38 KostO
71 Entscheidungen zu § 38 KostO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Düsseldorf, 22.02.2005 - 10 W 92/04
Anwendung der privilegierenden Kostenregelung des § 38 Abs. 2 Nr. 6 . KostO für ...
- OLG Hamm, 22.07.2003 - 15 W 58/03
Zum Ansatz der Beurkundungsgebühr nach § 38 Abs. 2 Nr. 5a KostO gegenüber Erben ...
- OLG Köln, 02.01.2002 - 2 Wx 50/01
- BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 71/03
Verfahren bei Notarkostenbeschwerde - Prozessvergleich ausreichend für die 38 Abs. 2 Nr. 6 KostO">...
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 4/03
Verurteilung zu Zahlung Zug um Zug gegen Auflassung eines Grundstücks
- OLG Stuttgart, 17.03.2000 - 8 W 215/98
- OLG Zweibrücken, 18.03.2010 - 3 W 41/10
Wohnungseigentum - Beurkundung von Kaufvertrag und Verwalterzustimmung: Kosten
- OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
Gebühr für eine Identitätserklärung
- OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 3 W 178/00
Kostenrechtliche Zulässigkeit der gemeinsamen Verhandlung voneinander ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 3 W 201/00
Kostenrechtliche Zulässigkeit der gemeinsamen Verhandlung voneinander ...
- OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 3 W 201/00
- BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 3 Z 164/85
Ausübung eines Wiederkaufsrechts
- OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
Notarrecht - Geschäftswert für General- und Vorsorgevollmacht
- OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
Notarrecht - Keine Zurechnung der Umsatzsteuer: Abrechnung nach dem Nettobetrag
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02
Notarrecht - Kosten für Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern
- OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 20 W 50/06
Notare - Notarkosten: Wann liegt eine Durchführungserklärung vor?
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 10 W 169/04
Keine Erhebung einer separaten Gebühr für Genehmigung eines unmittelbaren ...
- OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03
Immobilien - Bedingte Kaufpreisverpflichtung mit Alternativkaufpreis
- OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/01
Belehrungspflicht des Notars hinsichtlich Kosten
- BGH, 23.03.2006 - V ZB 156/05
Kosten bei Erteilung einer Vorbelastungsermächtigung in einem ...
- OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 138/04
Kostenberechnung bei Euroumstellung
Literatur im Internet zu § 38 KostO
Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
- § 925 (Auflassung) (zu § 38 II Nr. 6 a)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Abstammung
- § 1597 (Formerfordernisse; Widerruf) (zu § 38 IV)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Begründung des Wohnungseigentums
- § 3 (Vertragliche Einräumung von Sondereigentum) (zu § 38 II Nr. 6 b)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 12 (Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen) (zu § 38 II Nr. 7)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- § 15 III (Übertragung von Geschäftsanteilen) (zu § 38 II Nr. 6 d)
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