Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
(1) Bei Vollmachten zum Abschluß eines bestimmten Rechtsgeschäfts ist der für dieses maßgebende Wert zugrunde zu legen.
(2) Der Wert einer allgemeinen Vollmacht ist nach freiem Ermessen zu bestimmen; dabei ist der Umfang der erteilten Ermächtigung und das Vermögen des Vollmachtgebers angemessen zu berücksichtigen.
(3) § 40 gilt entsprechend.
(4) In allen Fällen ist der Wert mit höchstens 500 000 Euro anzunehmen.
(5) Auf den Widerruf einer Vollmacht finden die vorstehenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 41 KostO
18 Entscheidungen zu § 41 KostO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
Immobilien - Belastungsvollmacht
- KG, 30.09.2011 - 9 W 188/10
- BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 217/99
Geschäftswert für die Beurkundung der von einem Kommanditisten erteilten ...
- OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
Notarrecht - Geschäftswert für General- und Vorsorgevollmacht
- OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 10 W 111/98
Bewertung einer Registervollmacht
- LG Paderborn, 03.11.2009 - 3 T 5/09
- LG Kassel, 13.08.2008 - 3 T 154/08
Notarkosten: Gegenstandswert und Gebührenansatz bei Beurkundung einer ...
- OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08
Notargebühren bei Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und ...
- OLG Oldenburg, 13.07.2005 - 3 W 31/05
Notarkostenberechnung für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht und einer ...
- LG Detmold, 05.01.2012 - 3 OH 2/11
Geschäftswert - Vermögen notarielle Kostenberechnung - Beratung - ...
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Literatur im Internet zu § 41 KostO
- Die Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
von Norbert Bund (Aufsatz, PDF-Format)
JurBüro 4/2004 - § 41 KostO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beglaubigung durch Betreuungsbehörde - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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