Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
Die in § 39 Abs. 5, § 41a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 1, auch in Verbindung mit § 41c Abs. 1, bestimmten Mindestwerte gelten nicht für die Gründung einer Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und, wenn von dem in der Anlage zu dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestimmten Musterprotokoll nicht abgewichen wird, für Änderungen des Gesellschaftsvertrags.
Rechtsprechung zu § 41d KostO
3 Entscheidungen zu § 41d KostO in unserer Datenbank:
- OLG München, 29.10.2009 - 31 Wx 124/09
Anforderungen an die Form der Anmeldung einer Kapitalerhöhung im vereinfachten ...
- OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 3 Wx 106/10
Vereinfachte Satzungsänderung bei einer mittels Musterprotokolls gegründeten GmbH
- OLG Celle, 26.01.2011 - 9 W 12/11
GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren: Handelsregisteranmeldung der ...
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