Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
Unterbleibt die beantragte Beurkundung infolge Zurücknahme des Antrags oder aus ähnlichen Gründen, nachdem das Gericht mit den Beteiligten darüber verhandelt hat, so wird die Hälfte der vollen Gebühr, jedoch nicht mehr als die für die beantragte Beurkundung bestimmte Gebühr erhoben; die Gebühr darf 50 Euro nicht übersteigen.
register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
Rechtsprechung zu § 57 KostO
21 Entscheidungen zu § 57 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 353/03
Notarkosten: Notargebühr für eine Beurkundungsverhandlung bei Scheitern der ...
- OLG Hamm, 12.03.2013 - 15 W 289/12
Kosten für die Beurkundung eines inhaltlich aussichtslosen Erbscheinsantrags
- LG Münster, 30.11.2010 - 5 T 311/10
Fertigung eines Vertragsentwurfs durch einen Notar bei Unterbleiben der ...
- BayObLG, 06.04.1979 - BReg. 3 Z 100/78
Wer ist Kostenschuldner bei Aushändigung eines Urkundenentwurfs?
- KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
Amtspflichtverletzung des Notars: Aufklärungspflicht bei Beurkundung des ...
- OLG Köln, 22.08.1983 - 17 W 124/83
Keine gesonderte Gebühr für die Beachtung eines Treuhandauftrages im Rahmen der ...
- BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 3 Z 70/89
Zum Verhältnis von § 145 Abs. 1 S. 1 KostO zu § 145 Abs. 3 Kosto
- OLG Düsseldorf, 06.09.1979 - 10 W 49/79
Erstellung eines Vertragsentwurfs; Erfolglose Vertragsverhandlung; Gebühren
- LG Stuttgart, 20.06.1979 - 2 T 140/79
- OLG München, 02.08.2018 - 23 U 2394/17
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gesellschafterbeschluss, Faktischer ...