Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
(1) Gibt ein Beteiligter die zu beurkundende Erklärung in einer fremden Sprache ab, so wird für die Beurkundung eine Zusatzgebühr in Höhe der Hälfte der für die Beurkundung erwachsenden Gebühr bis zum Höchstbetrag von 30 Euro erhoben.
(2) Schuldner der Zusatzgebühr sowie der durch die Zuziehung eines Dolmetschers entstandenen Auslagen ist der Beteiligte, der die Verhandlung in der fremden Sprache veranlaßt hat.
register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
Rechtsprechung zu § 59 KostO
6 Entscheidungen zu § 59 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 07.12.1987 - 4 W 105/87
Befreiung von den Gebühren für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ; ...
- KG, 23.04.2007 - 9 W 77/06
Notarkosten bei Errichtung einer Urkunde in einer fremden Sprache
- OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06
Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an ...
- OLG Zweibrücken, 27.10.1987 - 3 W 81/87
- OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen ...
- OLG Nürnberg, 13.03.2012 - 7 WF 290/12
Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen
Querverweise
Auf § 59 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 116 (Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung)
- Kosten der Notare
- § 144 (Gebührenermäßigung)