Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
| Siebenter Teil - Überwachung (§§ 40 - 52) |
(1) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass die Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer oder Entsorger von Abfällen, jedoch ausgenommen private Haushaltungen,
| 1. | Register oder Nachweise zu führen und vorzulegen oder Angaben aus den Registern mitzuteilen haben, soweit Pflichten nach den §§ 42 und 43 nicht bestehen oder | |
| 2. | bestimmten Anforderungen entsprechend § 7 Abs. 3 nachzukommen haben. |
Durch Anordnung nach Satz 1 kann auch zugelassen oder angeordnet werden, dass insbesondere Nachweise und Register in elektronischer Form oder elektronisch geführt werden.
(2) Ist der Abfallbesitzer Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 Abs. 1 oder auditierter Unternehmensstandort im Sinne des § 55a, so hat die zuständige Behörde dies bei Anordnungen nach Absatz 1, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Beschränkungen des Umfangs oder des Inhalts der Nachweispflicht zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung der vom Umweltgutachter geprüften und im Rahmen der Teilnahme an dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erstellten Unterlagen.
Rechtsprechung zu § 44 KrW-/AbfG
20 Entscheidungen zu § 44 KrW-/AbfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10
Änderung der Ermächtigungsgrundlage bei nur unwesentlicher Änderung des ...
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08
Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10
Eigenschaft von Bauschutt als Abfall vor dem Hintergrund einer möglichen ...
- VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10
Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 11 K 08.00299
Verpflichtung zur Einschlüsselung von Abfällen nach dem Anhang zu § 2 Abs. ...
- VG München, 08.11.2012 - M 17 K 11.4615
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung
- VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 12.01062
- VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 13.00415
- VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 CS 08.2302
Einstweiliger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren; Richterablehnung in erster ...
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Querverweise
- KrW-/AbfG
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger
- § 7 (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft)
- Überwachung
- § 45 (Anforderungen an Nachweise und Register)
- Schlußbestimmungen
- § 61 (Bußgeldvorschriften)
- Landesabfallgesetz (LAbfG)
- Überwachung, Datenverarbeitung
- § 19 (Behördliche Überwachung, Anordnungen)