Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
| Siebenter Teil - Überwachung (§§ 40 - 52) |
(1) Wer, ohne im Besitz der Abfälle zu sein, für Dritte Verbringungen gewerbsmäßig vermitteln will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn nicht Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragstellers oder einer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes (oder einer Zweigniederlassung) beauftragten Person rechtfertigen. Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Umwelt erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zulässig. Sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Tatsachen bekannt, obliegt es dem Antragsteller, diese zu widerlegen. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn entsprechende Tatsachen nachträglich bekannt werden. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Die Genehmigung gilt für die Bundesrepublik Deutschland. § 49 Absatz 2a und 2b ist entsprechend anzuwenden.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, daß derjenige,
| 1. | der bestimmte gefährliche Abfälle zur Verwertung einsammelt oder befördert, in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. 1 bis 5 hierzu einer Genehmigung bedarf, | |
| 2. | der bestimmte nicht gefährliche oder bestimmte gefährliche Abfälle, an deren schadlose Verwertung nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 zum Schutze der Belange des Wohles der Allgemeinheit besondere Anforderungen zu stellen sind, in den Verkehr bringt oder verwertet, dazu einer Erlaubnis bedarf oder seine Zuverlässigkeit oder Sachkunde in einem näher festzulegenden Verfahren nachzuweisen hat. |
(3) Wenn eine Genehmigung nach Absatz 1 oder 2 nicht erforderlich ist, haben beauftragte Dritte im Sinne des § 16 Abs. 1 ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsprechung zu § 50 KrW-/AbfG
12 Entscheidungen zu § 50 KrW-/AbfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Oldenburg, 12.11.2009 - 5 A 916/09
Teilhabe eines Güllemaklers an privilegierter Anerkennungspraxis von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
Verlust der Abfalleigenschaft von in einer Kiesgrube abgelagerten Materialien; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Düsseldorf, 04.02.2003 - 17 K 316/03
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02
Zur überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger.; Abfall; Flächennachweis; ...
- VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841
Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen
- VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Abfallbeseitigungsrecht
- VG Düsseldorf, 26.01.2010 - 17 K 2959/09
- VG Oldenburg, 20.03.2009 - 7 A 2050/08
Zum Begriff der "Müllabfuhr" im Sinne des Straßenverkehrsrechts; Müllabfuhr; ...
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