Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

   Neunter Teil - Schlußbestimmungen (§§ 56 - 64)   
Außer Kraft

§ 56
Geheimhaltung und Datenschutz

Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.

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Literatur im Internet zu § 56 KrW-/AbfG

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