Deutschland

Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), in Kraft getreten am 01.03.2012 bzw. 01.06.2012

zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2023 (BGBl. I S. 56) m.W.v. 09.03.2023

Stand: 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436)

Teil 1

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Nebenprodukte

§ 5 Ende der Abfalleigenschaft

Teil 2
Abschnitt 1

§ 6 Abfallhierarchie

Abschnitt 2

§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 7a Chemikalien- und Produktrecht

§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung

§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme

§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

Abschnitt 3

§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung

Abschnitt 4

§ 17 Überlassungspflichten

§ 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen

§ 19 Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 22 Beauftragung Dritter

Teil 3

§ 23 Produktverantwortung

§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht

§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme

Teil 4
Abschnitt 1

§ 28 Ordnung der Abfallbeseitigung

§ 29 Durchführung der Abfallbeseitigung

Abschnitt 2

§ 30 Abfallwirtschaftspläne

§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 33 Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 3

§ 34 Erkundung geeigneter Standorte

§ 35 Planfeststellung und Genehmigung

§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns

§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 40 Stilllegung

§ 41 Emissionserklärung

§ 42 Zugang zu Informationen

§ 43 Anforderungen an Deponien

§ 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen

Teil 5

§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand

§ 46 Abfallberatungspflicht

Teil 6
Überwachung (§§ 47 - 55)

§ 47 Allgemeine Überwachung

§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

§ 49 Registerpflichten

§ 50 Nachweispflichten

§ 51 Überwachung im Einzelfall

§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register

§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge

Teil 7

§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

§ 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Teil 8

§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Teil 9

§ 62 Anordnungen im Einzelfall

§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz

§ 64 Elektronische Kommunikation

§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

§ 68 Anhörung beteiligter Kreise

§ 69 Bußgeldvorschriften

§ 70 Einziehung

§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 72 Übergangsvorschrift

Anlagen

Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Anlage 2 Verwertungsverfahren

Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33

Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

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