(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
| 1. | Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; | |
| 2. | Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; | |
| 3. | Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; | |
| 4. | Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. |
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Rechtsprechung zu § 23 KunstUrhG
521 Entscheidungen zu § 23 KunstUrhG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
Urheberrecht - Bildarchiv muss Zulässigkeit von Berichterstattung nicht prüfen
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 129/07
Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz: Unterlassungsanspruch eines ...
- OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
Haftung einer Bildagentur II
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 129/07
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Persönlichkeitsrecht bei sitzungspolizeilicher Verfügung
Zum selben Verfahren:
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung in einem ...
- LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Urheberrecht - Veröffentlichung von Bildern und zeitgeschichtliches Geschehen
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 52/06
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
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Literatur im Internet zu § 23 KunstUrhG
- Karnevalszeit ist Fotozeit – und Streitzeit? von Jens Ferner
- § 23 KunstUrhG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Recht am eigenen Bild - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu