Baden-Württemberg

Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug

Artikel 58 des Gesetzes vom 01.07.2004 (GBl. S. 469), in Kraft getreten am 14.07.2004

geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GBl. S. 580) m.W.v. 01.01.2008
Erster Abschnitt (§§ 1 - 6)

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Bewährungs- und Gerichtshilfe, Sozialarbeit im Justizvollzug

§ 3 Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter

§ 4 Referenten für Bewährungs- und Gerichtshilfe

§ 5 Geschäftsverteilung

§ 6 Ehrenamtliche Bewährungshelfer

Zweiter Abschnitt (§§ 7 - 8)

§ 7 Erfüllung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe in freier Trägerschaft

§ 8 Verwendung von Beamten und Angestellten bei einem freien Träger

Literatur im Internet zum LBGS

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zum LBGS bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht