Landesbauordnung
| 2. Teil - Das Grundstück und seine Bebauung (§§ 4 - 10) |
(1) Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat; bei Wohnwegen kann auf die Befahrbarkeit verzichtet werden, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen.
(2) Die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ist zulässig, wenn durch Baulast gesichert ist, daß keine Verhältnisse eintreten können, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
(3) Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden mindestens 30 m entfernt sein; die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden von Wäldern sowie mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten. Dies gilt nicht für Gebäude, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einem geringeren Abstand als nach Satz 1 zulässig sind, sowie für bauliche Änderungen rechtmäßig bestehender baulicher Anlagen. Ausnahmen können zugelassen werden. Größere Abstände können verlangt werden, soweit dies wegen des Brandschutzes oder zur Sicherheit der Gebäude erforderlich ist.
Rechtsprechung zu § 4 LBO
83 Entscheidungen zu § 4 LBO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95
Ausnahme von den Waldabstandsvorschriften für Bauvorhaben; nachbarschützende ...
- VG Freiburg, 26.03.2008 - 1 K 894/06
Beseitigung von Wald wegen Nichteinhaltung des zulässigen Abstandes
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 5 S 2718/88
Ausnahme von dem Erfordernis einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt
- VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01
Baupolizeiliche Anordnung zur Beseitigung eines Waldstücks bei Nichteinhaltung ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 5 S 422/93
Zur öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt iSd BauO BW § 4 zu einem ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Öffentlich-rechtliche Sicherung der Grundstückszufahrt
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.1982 - 3 S 1121/82
Verwaltungsakt; Nachschieben eines Bescheides; Abstand Gebäude - Wald; ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.1989 - 3 S 1927/89
Bauvorbescheid - Zulässigkeit eines Wohngebäudes in Waldrandnähe im ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1978 - VIII 121/77
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 1578/93
Keine Baugenehmigung bei Unterschreitung des erforderlichen Abstands zu einem ...
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Querverweise
- LBO
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)
- LBO
- Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- § 15 (Brandschutz) (zu § 4 III)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- §§ 71 f (Übernahme von Baulasten) (zu § 4 II)
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre
- §§ 22 ff (Anbaubeschränkungen) (zu §§ 4 ff)
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