Landesbauordnung
| 8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) |
(1) Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder abgebrochen, so kann die Baurechtsbehörde die Einstellung der Arbeiten anordnen. Dies gilt insbesondere, wenn
| 1. | die Ausführung eines Vorhabens entgegen § 59 begonnen wurde, | ||
| 2. | das Vorhaben ohne die erforderlichen Bauabnahmen (§ 67) oder Nachweise (§ 66 Abs. 2 und 4) oder über die Teilbaugenehmigung (§ 61) hinaus fortgesetzt wurde, | ||
| 3. | bei der Ausführung eines Vorhabens | ||
| a) | von der erteilten Baugenehmigung oder Zustimmung, | ||
| b) | im Kenntnisgabeverfahren von den eingereichten Bauvorlagen | ||
| abgewichen wird, es sei denn die Abweichung ist nach § 50 verfahrensfrei, | |||
| 4. | Bauprodukte verwendet werden, die entgegen § 17 Abs. 1 kein CE-Zeichen oder Ü-Zeichen tragen oder unberechtigt damit gekennzeichnet sind. | ||
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung der Einstellung der Arbeiten haben keine aufschiebende Wirkung.
(2) Werden Arbeiten trotz schriftlich oder mündlich verfügter Einstellung fortgesetzt, so kann die Baurechtsbehörde die Baustelle versiegeln und die an der Baustelle vorhandenen Baustoffe, Bauteile, Baugeräte, Baumaschinen und Bauhilfsmittel in amtlichen Gewahrsam nehmen.
Rechtsprechung zu § 64 LBO
96 Entscheidungen zu § 64 LBO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
Instandhaltungsarbeiten sind genehmigungspflichtig
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 8 S 169/90
Bauordnungsrecht: Abbruch eines Gebäudeteils; Verletzung von Privateigentum
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1994 - 5 S 983/94
Keine Umdeutung einer rechtswidrigen Baueinstellungsverfügung in eine ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 8 S 2850/93
Abgrenzung der Zuständigkeit von Bauordnungsbehörde und Abfallrechtsbehörde; ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2637/93
Keine Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts allein wegen irrtümlicher Wahl der ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 8 S 2409/93
Ermächtigungsgrundlage für die Abbruchsanordnung, wenn die betreffende bauliche ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 8 S 2409/93
Abbruch; Widerruf Baugenehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 8 S 2409/93
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04
Sofortvollzug einer Baueinstellung
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04
Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung bezüglich einer Doppelgarage
- VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04
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Querverweise
- LBO
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 70 (Zustimmungsverfahren, Vorhaben der Landesverteidigung)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 75 (Ordnungswidrigkeiten)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder einer Unterlassung verpflichten
- Die einzelnen Zwangsmittel
- § 26 (Unmittelbarer Zwang) (zu § 64 II)