Landesbauordnung
| 9. Teil - Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 73 - 79) |
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Abweichend hiervon treten die §§ 17 bis 25, § 77 Abs. 3 bis 8 sowie Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen oder örtlichen Bauvorschriften ermächtigen, am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Hinweis:Aufgrund der Änderung des § 77 durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 19.12.2000 (GBl. S. 760) sind die ursprünglichen Absätze 3 bis 8 nunmehr Absätze 2 bis 7.
Literatur im Internet zu § 79 LBO
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