Baden-Württemberg
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S. 908), in Kraft getreten am 29.12.2004
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 809) m.W.v. 24.12.2009
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz
(Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes)
Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S. 908), in Kraft getreten am 29.12.2004zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 809) m.W.v. 24.12.2009
Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 6)
§ 1 Aufgaben und Anordnungen der Behörden
§ 2 Pflichten anderer Behörden und öffentlicher Planungsträger
§ 3 Mitwirkungs- und Duldungspflichten, Betretungs- und Untersuchungsrecht
§ 4 Ergänzende Vorschriften bei schädlichen Bodenveränderungen
§ 5 Bewertungskommission
§ 6 Sachverständige und Untersuchungsstellen
Zweiter AbschnittBodenschutzflächen (§§ 7 - 8)
Dritter Abschnitt
§ 9 Bodenschutz- und Altlastenkataster
§ 10 Dauerbeobachtungsflächen, Bodenprobenbank
§ 11 Informationssystem Bodenschutz
§ 12 Datenübermittlung
Vierter Abschnitt
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