Baden-Württemberg

Landesdatenschutzgesetz

In der Fassung vom 18.09.2000 (GBl. S. 648)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.2007 (GBl. S. 108) m.W.v. 01.03.2007
Erster Abschnitt
§ 1 Aufgabe des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung
§ 5 Rechte des Betroffenen
§ 6 Datengeheimnis
§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
§ 8 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Behördlicher Datenschutzbeauftragter
§ 11 Verfahrensverzeichnis
§ 12 Vorabkontrolle
Zweiter Abschnitt
§ 13 Erhebung
§ 14 Unterrichtung bei der Erhebung
§ 15 Speicherung, Veränderung und Nutzung
§ 16 Übermittlung an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs
§ 17 Übermittlung an Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
§ 18 Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
§ 19 Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
§ 20 Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
Dritter Abschnitt
§ 21 Auskunft
§ 22 Berichtigung
§ 23 Löschung
§ 24 Sperrung
§ 25 Schadensersatz
Vierter Abschnitt
§ 26 Bestellung und Rechtsstellung
§ 27 Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 28 Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 29 Pflicht zur Unterstützung
§ 30 Mitteilung des Ergebnisses der Kontrolle, Beanstandungen
§ 31 Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 32 Meldung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Fünfter Abschnitt
§ 33 Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten
§ 33a Datenverarbeitung in der gemeinsamen Dienststelle
§ 34 Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
§ 35 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 36 Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen
§ 37 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Südwestrundfunk
§ 38 Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz
Sechster Abschnitt
§ 39 Tätigkeitsbericht
Siebter Abschnitt
§ 40 Ordnungswidrigkeiten
§ 41 Straftaten
§ 42 Übergangsvorschriften (aufgehoben)
§ 43 Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
§ 44 Änderung des Vermessungsgesetzes
§ 45 Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes
§ 46 Änderung des Feuerwehrgesetzes
§ 47 Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über Bildschirmtext
§ 48 Änderung des Meldegesetzes
§ 49 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum LDSG

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