Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Abschnitt 5 - Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen (§§ 30 - 33) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/LFGB/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Es ist verboten,
1. | Bedarfsgegenstände für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, | |
2. | Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen, | |
3. | Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln so zu verwenden, dass die Bedarfsgegenstände geeignet sind, bei der Aufnahme der Lebensmittel die Gesundheit zu schädigen. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften vom 29.06.2009
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
04.07.2009 | Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften | 29.06.2009 |
Rechtsprechung zu § 30 LFGB
4 Entscheidungen zu § 30 LFGB in unserer Datenbank:
- VG Schleswig, 19.04.2013 - 1 A 58/11
Verwaltungsgebühren für lebensmittelrechtliche Kontrolle; Verdacht auf Verstoß ...
- VG Gelsenkirchen, 15.12.2006 - 7 L 1247/06
Spielzeug, Dufterfrischer, Bedarfsgegenstand, Duftbärchen, Erledigung, teilweise, ...
- LG Dortmund, 30.04.2013 - 25 O 120/12
Zur unzulässigen Werbung für E-Zigaretten
- OLG Hamburg, 09.10.2012 - 9 U 13/12
Gewährleistung wegen Mangelhaftigkeit einer Stoffelchverpackung: Fehlender ...
Querverweise
Auf § 30 LFGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 39a (Maßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden)
- Verbringen in das und aus dem Inland
- § 57 (Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland)