Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| 2. Abschnitt - Notariate (§§ 13 - 25) |
Die Notariate führen Siegel. Das Siegel des Notariats ist auch Siegel für das Amt des Notars nach § 3 Abs. 1.
Literatur im Internet zu § 15 LFGG
Querverweise
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