Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

   4. Abschnitt - (weggefallen)   
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Textdarstellung

  

§ 37

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (GBl. S. 555) mit Wirkung vom 01.01.2018.

Rechtsprechung zu § 37 LFGG

7 Entscheidungen zu § 37 LFGG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 37 LFGG:

    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            Das Hauptverfahren
              § 53 (Überweisung an das Familiengericht) (zu § 37 I Nr. 9)
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