Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

   8. Abschnitt - Änderung und Neubekanntmachung des Landesjustizkostengesetzes (§§ 52 - 53)   
§ 52

(hier nicht wiedergegeben)

Literatur im Internet zu § 52 LFGG

Querverweise

Auf § 52 LFGG verweisen folgende Vorschriften:
    LFGG
      Schlußbestimmungen
        § 55 (Inkrafttreten)

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