Baden-Württemberg
geändert durch Gesetz vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.01.2009
Landesgebührengesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S. 895), in Kraft getreten am 02.01.2005geändert durch Gesetz vom 14.10.2008 (GBl. S. 313) m.W.v. 01.01.2009
Erster AbschnittAllgemeine Grundsätze (§§ 1 - 2)
Zweiter AbschnittEntstehung und Festsetzung (§§ 3 - 17)
§ 3 Entstehung der Gebühren und Auslagen
§ 4 Festsetzung der Gebühren und Auslagen
§ 5 Schuldner
§ 6 Gläubiger
§ 7 Gebührenbemessung
§ 8 Gebührenvorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft
§ 9 Sachliche Gebührenfreiheit
§ 10 Persönliche Gebührenfreiheit
§ 11 Gebührenerleichterungen
§ 12 Gebührenarten
§ 13 Sachverständigengebühren
§ 14 Auslagen
§ 15 Kurtaxe
§ 16 Gebühren- und Auslagenentscheidung
§ 17 Festsetzungsverjährung
Dritter Abschnitt
§ 18 Fälligkeit
§ 19 Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht
§ 20 Säumniszuschläge
§ 21 Stundung
§ 22 Niederschlagung, Erlass
§ 23 Zahlungsverjährung
Vierter Abschnitt
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